Corona-Virus

Service für Unternehmer: Hier wird Ihnen geholfen

Die Corona-Pandemie stellt Unternehmen vor große Herausforderungen – und Fragen: Welche Pflichten haben Arbeitgeber und Angestellte? Wann darf ich zuhause bleiben? Wie komme ich an Soforthilfe? Hier erhalten Sie Antworten.

Schulen und Kitas sind bereits geschlossen, Hotels und Restaurants öffnen nur noch eingeschränkt. In Zeiten der Corona-Pandemie wird das öffentliche Leben in Hamburg und ganz Deutschland auf ein Mindestmaß zurückgefahren. So auch im hit-Technopark, wo die Poststelle sowie die Büros der Verwaltung seit dem 23. März schließen mussten.

Gerade für die Wirtschaft stellt die Virus-Krise eine große Herausforderung dar. Unternehmern drängen sich daher viele Fragen auf – von der Organisation der Arbeit bis zu wirtschaftlichen Konsequenzen: Wie muss ich mit meinen Mitarbeitern umgehen? Wo kann ich gegebenenfalls Kurzarbeit anmelden? Welche finanziellen Soforthilfen gibt es?

Hier zeigen wir, wo sie Antworten auf die drängensten Fragen finden und wer die richtigen Ansprechpartner sind.

 

Fürsorgepflicht, Dienstreisen, Arbeitsschutz und Reiserecht – was ist zu beachten?

Eine Infektion, der Verdacht oder allein die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung mit dem Corona-Virus kann ganze Unternehmen lahmlegen. Um sich für diesen Notfall vorzubereiten, gibt es zum Beispiel das Handbuch Betriebliche Pandemieplanung des Bundesamtes für Katastrophenschutz und Katastrophenplanung. Wie der Arbeitgeber seine Führsorgepflicht erfüllt, ob er Arbeitnehmer freistellen muss, wie Unternehmer mit Mitarbeitern umgehen müssen, die etwa von einer Dienstreise aus einem Risikogebiet zurückkehren, sowie viele weitere, rechtliche Hinweise hat die Handelskammer Hamburg hier zusammengefasst.

 

Finanzielle Soforthilfen – der schnelle Weg zum Geld

Wer kurzfristig Geld braucht, hat zwei Möglichkeiten: Zuschüsse oder Kredite. Zuschüsse gibt es geschenkt, Kredite müssen zurückgezahlt werden – wegen der Corona-Krise jedoch aktuell zu besonders günstigen Konditionen.

Die Zuschüsse sowohl der Stadt Hamburg (von 2.500 Euro für Einzelunternehmer bis 25.000 Euro für Unternehmen zwischen 51 und 250 Mitarbeitern) als auch vom Bund (9.000 Euro für Firmen mit bis zu fünf, 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern) werden durch die Hamburgische Innovations- und Förderbank (IFB) ausgezahlt. Dort können auch die Anträge eingereicht werden.

Wem das Geld aus den Zuschüssen nicht ausreicht, kann günstige Kredite beantragen. Die IFB hat aktuell zwei Angebote: 250.000 Euro über den Hamburg-Kredit Liquidität oder 150.000 Euro für Kulturstätten und Sportvereine über den Förderkredit Kultur und Sport. Infos, Konditionen und Anträge gibt es ebenfalls online.

Zur entsprechenden Website, die ständig aktualisiert wird, gelangen Sie: hier!

Günstige Kredite gibt es auch mit Hilfe der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Hier läuft die Finanzierung jedoch über die Hausbank; sie ist der erste Ansprechpartner. Konkret hat die KfW drei Kredite im Angebot: den ERP-Gründerkredit, den KfW-Unternehmerkredit sowie eine so genannte Konsortialfinanzierungen. Ausgezahlt werden bis zu 25 Prozent des Vorjahresumsatzes. Die Zinsen liegen zwischen einem und maximal 2,12 Prozent pro Jahr.

Alle Informationen und Konditionen zu den einzelnen Krediten finden Sie: hier!

Auch die Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg hilft Firmen aktuell mehr denn je, an Kredite zu kommen. Sie tritt gegenüber der Bank als Bürge ein, wenn Unternehmern die Sicherheiten fehlen. Eine kostenlose Anfrage kann über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken gestellt werden. Die jeweils zuständige Bürgschaftsbank finden Sie hier.

 

Kurzarbeitergeld, Steuervorteile, Gebühren

Wer duch die Corona-Krise wichtige Aufträge verliert, kann Kurzarbeitergeld beantragen und die Arbeitsausfälle damit vom Staat ausgleichen lassen. Die Kurzarbeit muss bei der zuständigen Arbeitsagentur angezeigt werden. Alle Infos zum Kurzarbeitergeld gibt es hier.

Wenn Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, können sie steuerliche Hilfen der Finanzämter nutzen. Darauf weist die Hamburger Finanzbehörde hin. So können etwa die Vorauszahlungen zur Einkommenssteuer aus- oder herabgesetzt oder Strafzahlungen erlassen werden. Unternehmen sollten frühzeitig Kontakt mit ihrem Finanzamt aufnehmen.

Was für die Steuern gilt, gilt auch für städtische Gebühren: sie werden gestundet und in Härtefällen komplett erlassen. Entsprechende Anträge auf Stundung können der Einfachheit halber per Mail an die im Bescheid genannten Ansprechpartner geschickt werden. Zinsen werden in der Regel erlassen.

 

Hotline, E-Mail, Rückruf – wo Sie die richtigen Ansprechpartner erreichen

Die Stadt Hamburg hat eine Hotline geschaltet, über die sich Unternehmer informieren können. Dieses Angebot bezieht sich auf Fragen zu staatlichen Hilfsangeboten, Förderungen sowie Kurzarbeit. Von montags bis freitags zwischen 9 und 17 Uhr sind die Experten unter den Telefonnummern 040 42841-1497 sowie 040 42841-1648 zu erreichen.

Zusätzlich dazu wurden branchenspezifische Hotlines und Mailadressen in der Wirtschaftsbehörde eingerichtet. Eine Übersicht darüber finden Sie hier.

Darüber hinaus hat auch die Handelskammer ihr Serviceangebot erweitert. Zwar bleibt das Haus am Adolphsplatz vorübergehend geschlossen, dafür hat die Wirtschaftsvertretung diverse Service-Hotlines und Mailadressen eingerichtet. Hier die Kontakte im Überblick.

Und auch aus dem hit-Netzwerk gibt es Hilfe. So hat Steffen Moldenhauer von den Strategy Pirates gemeinsam mit einem Team aus Experten Informationen zusammengetragen, wie und unter welchen Voraussetzungen Unternehmen jetzt schnell geholfen werden kann. Zudem steht der frühere Banker Unternehmern für Finanzierungsfragen in Krisenzeiten Rede und Antwort und stellt Kontakte zu passenden Mittelstandsfinanzierern her. Seine Beratung wird zu 100 Prozent durch das Bundesamt für Wirtschafts und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert.

 

Weitere offizielle Links und Ansprechpartner